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Kassenbonpflicht: Gefahr für den Hormonhaushalt?!

 

 

In Kassenbons wurden aktuell erhöhte Konzentrationen an hormonell wirksamen Substanzen wie Bisphenol A vom Institut für Angewandte Umweltforschung e.V. (IfAU) festgestellt. In ca. 10% der Proben war der zulässige Grenzwert überschritten.

 

Das u.a. in Thermopapier als Farbentwickler enthaltene Bisphenol A zeigt schädliche Wirkungen auf das Hormonsystem. Der Gehalt war seit 2018 in Erzeugnissen auf eine Konzentration von 0,1 Masseprozent begrenzt worden. Um eine erhöhte Aufnahme von Bisphenol A (BPA) durch Hautkontakt über die Verwendung in Kassenzetteln zu vermeiden, ist der zulässige Gehalt in Thermopapier zum 2. Januar 2020 auf maximal 0,02 Gewichtsprozent abgesenkt worden (VO (EU) 2016/2235, 12. Dezember 2016).

 

Vom IfAU wurden insgesamt 31 Stichproben auf den Gehalt an BPA und den Ersatzstoff Bisphenol S (BPS) untersucht: Eine Tankstellenkette hatte im Januar dieses Jahres noch Restbestände an BPA-haltigen Kassenzetteln in Verwendung, diese aber bis zu unserer Nachkontrolle im Februar offenbar aufgebraucht. Zwei weitere Proben kleinerer Einzelhandelsgeschäfte enthielten BPA mit 0,8 und 1,3 Gew.-% und lagen damit oberhalb des Grenzwerts. Insbesondere bei kleineren Geschäften dürfte es noch eine Zeitlang dauern, bis Altbestände - entgegen dem gesetzlichen Verbot - nicht mehr in Umlauf gebracht werden.

 

30% der untersuchten Proben enthielten den Ersatzstoff BPS in einer Konzentration von 0,6 bis 1,2 %. Es ist demnach festzustellen, dass das Verbot von BPA ganz überwiegend zu einem Ausweichen der Hersteller von Thermopapier auf den Ersatzstoff BPS geführt hat.

 

Nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes ist die Verwendung der meisten BPA-Ersatzstoffe - zu denen BPS gehört - jedoch nicht zu empfehlen, weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken können oder weil deren gesundheitliche Wirkung aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. Von den in der Studie untersuchten 43 Ersatzstoffen zeigte mit der gewählten Testmethode lediglich eine Substanz (Pergafast) keine hormonelle Wirkung.

 

Die Aufnahme von BPA und BPS erfolgt über den Hautkontakt mit dem Thermopapier. Insbesondere Schwangere oder Kleinkinder sollten daher möglichst auf einen häufigeren Kontakt mit dem Thermopapier verzichten. Die Kassenbon-Pflicht führt diesbezüglich zu einer erhöhten Exposition der Verbraucher gegenüber potenziell gesundheits-nachteiligen Substanzen. Es erscheint uns deshalb dringend erforderlich, dass seitens des Gesetzgebers Maßnahmen zur Beseitigung hormonell wirksamer Substanzen aus unserer Umwelt ergriffen werden. Eine Freistellung von der Bon-Pflicht bei Klein- und Kleinstbeträgen kann einen Beitrag zur Verminderung des gesundheitlichen Risikos leisten.

 

Vorsorglich empfehlen wir deshalb das Tragen von Handschuhen bei Kontakt mit Kassenbons, um der Aufnahme mit hormonell wirksamen Substanzen vorzubeugen.

 

 

 

Studie: „Quecksilberbelastung in Zahnarztpraxen 2018“


- Erhöhte Raumluftbelastungen vor allem in älteren Praxen

  

Quecksilber findet sich nicht ausschließlich in Amalgamfüllungen, sondern auch in der Raumluft von Zahnarztpraxen. Wie eine Studie der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit Daten aus den 80er Jahren belegt, ergaben sich in Praxen, in denen mit Amalgam gearbeitet wurde, Raumluftbelastungen durch Quecksilber bis zu 10 µg/m3. Der Arbeitsplatzgrenzwert von 10 µg/m3, gültig für Personen die unmittelbar mit dem Gefahrstoff umgehen, wurde somit gerade eingehalten. Für Patienten und weiteres Praxispersonal ohne gezielten Umgang mit dem Gefahrstoff „Quecksilber“, gilt inzwischen der Innenraumrichtwert (RW I) von 35ng/m3 sowie der Gefahrenwert (RW II) von 350 ng/m3, diese Richtwerte wären damit stark überschritten worden.

Die Daten der BGW sind inzwischen älter als 30 Jahre, aktuelle Daten fehlen. Mit hohen Quecksilberkonzentrationen in Zahnarztpraxen ist jedoch noch immer zu rechnen, da Amalgam nach wie vor verwendet oder bearbeitet wird. Aber auch aus alten Quecksilberanwendungen können sich in Praxen noch metallische Quecksilberquellen befinden, die den Gefahrstoff über Jahrzehnte in die Raumluft abgeben.

Das Institut für Angewandte Umweltforschung IfAU e.V. nimmt dies zum Anlass, eine aktuelle Studie „Quecksilberbelastung in Zahnarztpraxen 2018“ zu starten, um den Belastungszustand von Arztpraxen festzustellen. Hierzu wird die Kontamination der gesamten Praxis betrachtet, indem die Quecksilberkonzentrationen an fünf Messpunkten (Behandlungsräume, Eingangsbereich, Warteraum…) gemessen werden. Damit kann man Quecksilberbelastungen orten, aber auch Verschleppungswege feststellen.

Für die Probenahme werden die Quecksilber-Passivsammler eine Woche in den ausgewählten Räumlichkeiten aufgehängt und die Quecksilber-Raumluftkonzentrationen der einzelnen Räume anschließend im Labor ausgewertet.

Die Ergebnisse der Messungen werden in anonymisierter Form zu einer aktuellen Studie zusammengefasst und veröffentlicht. Teilnehmende Praxen werden selbstverständlich über die eigenen Ergebnisse informiert und erhalten ein Gutachten zu den eigenen Befunden sowie die Studienergebnisse. Interessierte Zahnärzte und Zahnärztinnen dürfen sich gerne unter der Telefonnummer 06171-74213 oder über die E-Mail-Adresse info@ifau.org an uns wenden.

Weitere Informationen zum Thema Quecksilber in der Raumluft finden Sie unter dem Link: http://www.arguk.de/leistung/innenraum/Quecksilber-in-der-Raumluft-messen-und-sanieren.html

Krebserzeugendes Arsen in Tierpräparaten


- das gesundheitsgefährdende Potential und der korrekte Umgang mit wissenschaftlich wertvollen Präparaten -

  

Arsenverbindungen wurden bis weit in die siebziger Jahre als Konservierungsmittel in der Tierpräparation zum Schutz vor Fraßinsekten verwendet. Aufgrund der hohen Stabilität dieser Verbindungen sind die Wirkstoffe auch heute noch an Tierpräparaten und in deren räumlichen Umgebung nachweisbar. Arsen ist anerkanntermaßen krebserregend.

Über die Gefahren, die möglicherweise beim Umgang mit belasteten Tierpräparaten
z. B. in Schulen auftreten können, soll im Rahmen dieses Artikels hingewiesen werden und Vorschläge zum korrekten Umgang mit diesen wissenschaftlich und pädagogisch wertvollen Präparaten gemacht werden.

 

Warum werden bei Tierpräparaten Biozide eingesetzt?

Der Einsatz biozider Wirkstoffe zum Schutz von Naturmaterialien vor Schadinsekten oder Schimmelbefall ist bis heute gängige Praxis. Die Behandlung vor allem von Wollteppichböden gegen Mottenfraß mit Permethrin wird z. B. durch das GUT-Siegel (der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e.V.) vorgeschrieben.

Gängige Textilausrüstungsmittel stellen und stellten dabei die EULAN- und die MITIN-Produktreihen dar, in denen Verbindungen wie DDT, Lindan, Polychlorierte Sulfonamid-Derivate und viele andere Wirkstoffe in unterschiedlichen Formulierungen enthalten waren.

DDT ist aufgrund seiner Toxizität bereits seit 1974 in der Bundesrepublik verboten. Die Bedenklichkeit verschiedener anderer Wirkstoffe insbesondere des Permethrins und der Polychlorierten Sulfonamid-Derivate wird intensiv diskutiert.

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Die Verwendung von PCP zur Lederkonservierung ist auch heute in verschiedenen Ländern noch üblich. In der Bundesrepublik ist die Herstellung und Anwendung dieses Fungizids bereits seit 1989 verboten.

Arsenverbindungen wurden bis etwa Anfang der siebziger Jahre als Konservierungmittel von Häuten, Fellen und Vogelbälgen verwendet. Dabei können sowohl das insektizid wirkende Arsentrioxid wie auch das als fungizider Wirkstoff bekannte Arsen­pentoxid zum Einsatz in Form von Arsenseife gekommen sein.

Die Verwendung von Arsen in der Tierpräparation kann zumindest im außereuropäischen Ausland heute noch nicht ausgeschlossen werden. Fische und Reptilien werden im Allgemeinen ohne die Verwendung von Arsenseife oder anderer Biozide präpariert.

Besonders ältere Tierpräparate stehen im Verdacht, stark mit diesen krebsauslösenden Substanzen belastet zu sein. Diese Präparate finden sich vor allem in biologischen Schausammlungen in Schulen und Museen. Zu Anschauungs-zwecken werden die Präparate häufig herumgereicht und angefaßt, so dass vor allem für Kinder, aber auch für Erwachsene bei fahrlässigem Umgang mit diesem Material ein gesund­heitliches Risiko bestehen kann.

Download:  Krebserzeugendes Arsen in Tierpräparaten (Mai 2014/Mai 2011/Januar 1997).pdf

 

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