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Formaldehyd - immer noch gegenwärtig und nicht verboten (Januar 2004)

Ein neuer Kleiderschrank wird geliefert, im Schlafzimmer aufgebaut und am nächsten Morgen wachen die Schlafenden mit geröteten Augen und Kratzen im Hals auf. Wenn noch ein deutlicher Geruch wahrzunehmen ist, wird schnell auf den Verursacher geschlossen. Überraschend ist es für den Besitzer, wenn als Schadstoff und Auslöser der Beschwerden Formaldehyd in Frage kommt. Immer wieder ist die Meinung anzutreffen, dass dieser bekannte und in seiner Wirkung ausreichend untersuchte Schadstoff aus dem Verkehr gezogen und verboten sei. Im Falle des Kleiderschrankes ist es zwar gesetzlich mit einem Grenzwert geregelt, wieviel Formaldehyd aus den verwendeten Holzwerkstoffen höchstens ausgasen darf. Ein Verbot für den Einsatz von Formaldehyd als Bestandteil des Leimes für die Holzspäne in den Pressspan-Materialien besteht jedoch nicht. Für die Beurteilung der tatsächlichen Luftbelastung durch Formaldehyd existiert demgegenüber lediglich ein Richtwert von 0,1 ppm aus dem Jahr 1974. So kann es vorkommen, dass zwar der Hersteller die gesetzliche Emissions-Norm der E1-Klasse einhält, die Formaldehyd-Belastung der Raumluft dennoch den Richtwert überschreitet.

Formaldehyd stellt eine Substanz dar. die allergieauslösend wirken und zu Reizungen der Augen- und Atemwegsschleimhäute führen kann. Im Tierversuch entfaltet Formaldehyd auch eine krebsauslösende Wirkung.

Im Innenraum ist Formaldehyd am häufigsten anzutreffen in Pressspan-Materialien wie furnierte Möbel oder Paneelen. Auch nach vielen Jahren kann Formaldehyd aus solchen Quellen zu einer erhöhten Belastung der Raumluft führen. Ältere Fertighäuser aus den 70er Jahren, die Wand- oder Deckenelemente aus Pressspan enthalten, können erhöhte bis hohe Raumluft-Konzentrationen an Formaldehyd bis weit über den Richtwert hinaus aufweisen.

In einer Wohnung können jedoch eine Reihe weiterer Schadstoffe vorhanden sein, die zum Teil allergische Reaktionen, aber auch asthmatische Beschwerden, Reizungen der Haut und Atemwege, Kopfschmerzen und andere Symptome auslösen können. Zu diesen Stoffen zählen beispielsweise Schimmelpilze, Flammschutzmittel, Holzschutzmittel oder auch Geruchsstoffe. Durch die Wohnraumbegehung eines Experten bzw. gezielte Untersuchungen kann Kenntnis darüber erlangt werden, welche Schadstoffquellen in den eigenen vier Wänden verborgen sind, um so die Grundlage für Abhilfe zu schaffen.

Das Institut für Angewandte Umweltforschung e.V. (IfAU) bietet zum Thema Formaldehyd und zu weiteren Innenraum-Schadstoffen eine kostenfreie telefonische Beratung an.

Das Wohngift-Telefon ist unter der Nummer

06171 / 74213 erreichbar.

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