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Wasserhahn
Trinkwasser

Interpretation einer Trinkwasseranalyse auf Blei

Bei der Beurteilung einer gemessenen Blei-Konzentration muss beachtet werden, dass der Eintrag von Blei aus bleihaltigen Leitungen in das Trinkwasser Schwankungen unterliegen kann. Temperatur (Sommer/Winter), Leitungsdruck oder mechanische Einflüsse (z. B. Arbeiten am Rohrsystem) können die Bleiabgabe beeinflussen. Außerdem ist der Messwert abhängig von der Entfernung der Probenahmestelle zum Wasserleitungsabschnitt, in dem noch bleihaltige Rohre vorhanden sind.

Der Meßwert liegt unter 0,010 mg/L: Wahrscheinlich sind keine Bleirohre im Haus vorhanden, oder es wurde kein Blei in das Trinkwasser eingetragen (falls doch Bleirohre vorhanden sein sollten).

Der Meßwert liegt zwischen 0,010 und 0,025 mg/L: Wahrscheinlich sind Bleirohre im Haus vorhanden. Die Konzentration ist nach aktuellem Stand noch als zulässig zu bewerten und erlaubt folgende Schlüsse:

  • Es bestehen nur geringe Teile des Leitungssystems aus Blei oder bleihaltigen verzinkten Eisenrohren, die einer gewissen Korrosion unterliegen.
  • Besteht das komplette Leitungssystem aus Blei, sind die Rohre wahrscheinlich mit einer starken Kalkschicht versehen, die einen erhöhten Austritt verhindert.
  • Vor dem Zeitpunkt der Probenahme ist bereits viel Wasser aus der Leitung entnommen worden, sodass das nachgeflossene bleiärmere Wasser den Bleigehalt der Probe verringert hat. Je länger das Wasser in der Leitung steht, um so höher ist die zu erwartende Bleikonzentration. In diesem Fall empfehlen wir, die Probenahme zu einem früheren Zeitpunkt am Morgen zu wiederholen und darauf zu achten, dass während der Nacht kein Wasser entnommen wird.

Der Meßwert liegt über 0,025 mg/L: Wahrscheinlich sind Bleirohre im Haus vorhanden, die Konzentration überschreitet den Grenzwert der TrinkwV. Folgende Schlüsse sind möglich:

  • Es bestehen Teile oder das gesamte Leitungssystem aus Blei. Das System kann mehr oder weniger mit Kalk versetzt sein.
  • Es kann eine rechtliche Verpflichtung seitens des Hausbesitzers bestehen, Leitungsrohre auszutauschen. Dazu muss es zu wiederholten Überschreitungen des Grenzwertes der TrinkwV kommen. Diese müssen durch eine Untersuchung des Stadtgesundheitsamtes festgestellt werden. Die Kosten müssen im allgemeinen durch den Hausbesitzer getragen werden.

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