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Persistente Stoffe im Hausstaub

Bestimmungsgrenzen Einzelgruppen

Schwerflüchtige Organische Verbindungen Bestimmungsgrenze
[µg/g]
0,1 - 2,0
Gruppe II: Organo-Phosphorsäureester  0,5 - 1,0
Gruppe III: Pyrethroide/Pyrethrum  0,5 - 2,0
Gruppe IV: Desinfektionsmittel   0,5
Gruppe V: Bromierte Flammschutzmittel 0,5
Gruppe VI: TRIS-Phosphate 0,1
Gruppe VII: PCB 0,01
Gruppe VIII: PCB-Ersatzstoffe 1 -10
Gruppe IX: Phthalate 5
Gruppe X: Reiz-, Riech- und hautsensibilisierende Stoffe 0,1 - 1,0
Gruppe XI: PAK 0,1 - 0,2
Gruppe XII: Schwermetalle 0,2 - 5
Gruppe XIII: Organo-Zinn-Verbindungen  Matrixabhängig
Gruppe XIV: Milben-Leitkomponente Guanin  50

 

RICHTLINIE FÜR DIE PROBENAHME VON HAUSSTAUB
Es wird Hausstaub, der eine Woche lang in der Wohnung zusammengekommen ist, nur von der begehbaren Bodenfläche in einen neuen Staubsaugerbeutel aufgesaugt (Sofern möglich, bitte beige-farbenen Papier-Staubsaugerbeutel verwenden). Dabei soll kein älterer Staub und auch keiner auf den Schränken oder unter den Möbeln genommen werden. Die Probenahme kann entweder über den gesamten Wohnbereich erfolgen (Mischprobe) oder auch getrennt für einzelne Räume, wenn unterschiedlich schadstoffhaltige Materialien vorhanden sind (Einzelproben). Der Staubsaugerbeutel wird mit einem Klebestreifen verschlossen und mit einem Begleitschreiben (Adresse, kurze Beschreibung der Situation, Untersuchungsauftrag) an unser Labor eingesandt.


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