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Dienstleistungen |
Persistente Stoffe im Hausstaub
Bestimmungsgrenzen Einzelgruppen
Gruppe I: Organo-Chlor-Pestizide u.a. |
0,1 - 2,0 |
Gruppe II: Organo-Phosphorsäureester |
0,5 - 1,0 |
Gruppe III: Pyrethroide/Pyrethrum |
0,5 - 2,0 |
Gruppe IV: Desinfektionsmittel |
0,5 |
Gruppe V: Bromierte Flammschutzmittel |
0,5 |
Gruppe VI: TRIS-Phosphate |
0,1 |
Gruppe VII: PCB |
0,01 |
Gruppe VIII: PCB-Ersatzstoffe |
1 -10 |
Gruppe IX: Phthalate |
5 |
Gruppe X: Reiz-, Riech- und
hautsensibilisierende Stoffe |
0,1 - 1,0 |
Gruppe XI: PAK |
0,1 - 0,2 |
Gruppe XII: Schwermetalle |
0,2 - 5 |
Gruppe XIII: Organo-Zinn-Verbindungen |
Matrixabhängig |
Gruppe XIV: Milben-Leitkomponente Guanin |
50 |
RICHTLINIE FÜR DIE PROBENAHME VON HAUSSTAUB
Es wird Hausstaub, der eine Woche lang in der Wohnung zusammengekommen ist, nur von der
begehbaren Bodenfläche in einen neuen Staubsaugerbeutel aufgesaugt (Sofern möglich,
bitte beige-farbenen Papier-Staubsaugerbeutel verwenden). Dabei soll kein älterer Staub
und auch keiner auf den Schränken oder unter den Möbeln genommen werden. Die Probenahme
kann entweder über den gesamten Wohnbereich erfolgen (Mischprobe) oder auch getrennt für
einzelne Räume, wenn unterschiedlich schadstoffhaltige Materialien vorhanden sind
(Einzelproben). Der Staubsaugerbeutel wird mit einem Klebestreifen verschlossen und mit
einem Begleitschreiben (Adresse, kurze Beschreibung der Situation,
Untersuchungsauftrag) an unser Labor eingesandt.
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