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Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF)

Asbest

Der Name Asbest leitet sich vom griechischen asbestos ab, das so viel wie unvergänglich bedeutet. Es handelt sich dabei um natürlich vorkommende, nichtbrennbare, silikatische Mineralien unterschiedlicher chemischer Struktur wie z.B. Chrysotil-Asbest (Weißasbest: Faser- oder Blattstruktur), Krokydolith (Blauasbest) oder Amosit (Braunasbest) mit Bandstruktur.

Als besonders kritisch bezüglich einer Raumluftbelastung durch Asbestfasern werden schwach gebundene Asbestprodukte angesehen, die bis zu 90% Asbest enthalten können und vergleichsweise leicht Fasern frei setzen (lt. Definition der Asbest-Richtlinie sind dies asbesthaltige Materialien mit einer Rohdichte von < 1000 kg/m3). Typische Anwendungen im Wohnungsbau waren bis in die 70er Jahre hinein Spritzasbest, Asbestpappen oder -platten an Heizkörperverkleidungen, asbesthaltige Dämmplatten, Dichtungen oder Schnüre an Herden, Öfen, Kaminen und Schornsteinen. Asbesthaltige Pappen wurden auch in einigen Haushaltsgeräten wie Toastern, Haarfönen oder Dia- und Filmprojektoren verwendet. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Nachtstromspeichergeräte, die bis 1976 vielfach asbesthaltige Bauteile enthielten. Eine konkrete Gefährdung liegt vor allem dann vor, wenn sich asbesthaltige Bauteile im Luftstrom befinden. Freigesetzte Fasern können in diesen Fällen durch die zirkulierende Luft im Innenraum verteilt werden.

Weniger kritisch sind die so genannten fest gebundenen Asbesterzeugnisse wie z.B. Asbestzementprodukte. Aus diesem Material wurden in großem Umfang Welldächer, Fensterbänke, Fassadenverkleidungen, Blumenkübel u.a. hergestellt. Aber auch in PVC oder in Klebern (vor allem aus den 60er Jahren) können Asbestfasern in gebundener Form vorliegen. Bei normalem Gebrauch werden von den relativ glatten Oberflächen kaum Fasern freigesetzt. Bei fortgeschrittener Verwitterung, Bruch oder mechanischer Einwirkung können jedoch auch hier erhöhte Fasermengen freigesetzt werden. Der gewerbliche Umgang zur Entsorgung von asbesthaltigem Material ist anzeigepflichtig.

Gesundheitsrisiken durch Asbestfasern bestehen beim Einatmen von Asbest-Feinstaub. Dabei können Fasern mit kritischen Abmessungen (Länge größer als 5 Mikrometer (µm, 1 µm entspricht einem millionstel Meter), Durchmesser kleiner 3 µm, Verhältnis von Länge zu Durchmesser größer als 3:1) das Lungengewebe durchdringen. Als Folge der ständigen mechanischen Gewebereizung in der Lunge kann es nach einer Latenzzeit von etwa 20 Jahren entweder zu einer Asbestose (Entstehung von Narbengewebe in der Lunge) oder zu Lungenkrebs bzw. Mesotheliom (Tumore des Brust- oder Bauchfells) kommen. Aufgrund der kanzerogenen Wirkung ist eine Festsetzung von toxikologisch begründeten Grenzwerten für die Asbestfaserkonzentration in der Luft nicht möglich. Zum Vergleich: die Außenluftkonzentrationen betragen in Reinluftgebieten bis zu mehreren 10 Fasern/m3, in Ballungsgebieten bis zu mehreren 100 Fasern/m³.

Künstliche Mineralfasern

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind nichtbrennbare Fasern, die aus mineralischen Ausgangsstoffen wie z.B. Glas, Gesteinen wie Basalt oder Oxidkeramiken hergestellt werden.

Aufgrund ihrer Struktur besteht bei KMF grundsätzlich das gleiche Risiko der Abspaltung lungengängiger Fasern wie bei Asbest. Obwohl eine gesundheitliche Gefährdung als geringer bewertet werden kann, sollte bei der Verwendung und Verarbeitung von KMF aus Vorsorgegründen mit ähnlicher Sorgfalt wie bei der Be- und Verarbeitung von Asbestprodukten vorgegangen werden. Bei neueren KMF-Produkten, die den KI 40 erfüllen (Kanzerogenitäts-Index) wird die "Biolöslichkeit" der Fasern vorgeschrieben, so dass das krebserzeugende Risiko nach heutigem Kenntnisstand hier vernachlässigt werden kann.

 

 


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